Gewässerordnung

Ohetal

Art und Zahl der erlaubten Fanggeräte:

2 Handangeln mit je einem Haken oder eine Spinnrute

Fangbeschränkung:

Pro Tag dürfen nur 2 Karpfen oder 2 Schleien, sowie 6 Forellen gefangen werden, aber nur 12 Forellen pro Woche, wobei eine Anzahl von 8 Karpfen oder Schleien pro Jahr zwischen An- und Abangeln nicht überschritten werden darf.

Schonzeiten:

Raubfisch vom 01. Febr. bis 30. April

Ohe

Art und Zahl der erlaubten Fanggeräte:

3 Handangeln mit je einem Haken oder eine Spinnrute

Befischung nur mit Sportfischerprüfung

Um den Bestand und die Artenvielfalt in der Ohe festzustellen, sind alle Fänge auf einem Fangzettel aufzuführen und in den Fangzettelkasten am Ohetal einzuwerfen.

Fangbeschränkung:

Pro Tag dürfen 2 Karpfen, 2 Schleien, 1 Hecht gefangen werden
Pro Woche dürfen nicht mehr als 4 Karpfen, 4 Schleien, 2 Hechte gefangen werden

Schonzeiten:

Hecht und Zander vom 01. Februar bis 30. Mai
Während dieser Zeit ist das Fischen mit Köderfisch und Künstködern wie Wobbler, Spinner,
Blinker, Spoon etc. untersagt.

Alle Gewässer

Verboten sind:

Aalkörbe, Aalleinen, Setzangeln und sonstige Angelgeräte die in der Befischungsordnung nicht aufgeführt sind sowie das Anfüttern und Eisangeln

Schleppfischen bei Veranstaltungen

Das Angeln mit lebenden Köderfischen

Setzkescher und Hältern von lebenden Fischen!

Mindestmaße

Aal45 cmKarausche20 cm
Barsch25 cmKarpfen40 cm
Döbel25 cmSchleie30 cm
Forelle25 cmWeißfisch15 cm
Hasel15 cmZander40 cm
Hecht50 cmWels*frei

*Jeder gefangene Wels ist waidgerecht zu töten und dem Gewässer zu entnehmen! Eine
Eintragung in die Fangliste ist unbedingt notwendig.

sonstige Mindestmaße laut Niedersächsisches Fischereigesetz

Besondere Bestimmungen

Jugendliche bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung einer geeigneten Person angeln
Mindestmaße, Schonzeiten u.s.w. sind auf das sorgfältigste zu beachten.
Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen; nicht mehr lebensfähige Fische sind sofort zu töten und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Fische sind waidgerecht zu behandeln.
Bei Ausübung der Fischerei müssen die Handangeln unter ständiger Aufsicht sein.
Das Blinkern am Ohetal, wenn keine Friedfischangler gestört werden, ist erlaubt.
Nachtangeln am Ohetal ist nur am Wochenende und an Feier- & Brückentage bis einschl. Sonntag 24.00 Uhr gestattet.
Ab Dienstags vor jeder Veranstaltung ist der jeweilige Vereinsteich gesperrt.
Bei Angelveranstaltungen sind alle andern Vereinsgewässer gesperrt.
Unterfangkescher ist Pflicht.
Jeder hat seinen Angelplatz sauber zuverlassen!
Fünf Werktage nach der Veranstaltung ist der jeweilige Teich von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet und sonst von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Fangzettel müssen nach dem Angeln in den Fangzettelkasten eingeworfen werden.
Für Privatteiche dürfen keine Fische gefangen werden
Der Fang ist vor dem wiederauslegen der Angel in den Fangzettel einzutragen und nach dem Angeln in den Fangzettelkasten einzuwerfen
Jeder hat seinen Angelplatz sauber zuhalten. Am Angelplatz vorgefundener Müll wird dem derzeitigem Angler zugeordnet der für die ordnungsgemäße Beseitigung verantwortlich ist.

Ansonsten gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes

Wer gegen diese und die hier aufgeführten besonderen Bedingungen verstößt, muss mit Entzug des Erlaubnisscheines rechnen.

Der Erlaubnisschein ist auf Verlangen vorzuzeigen! Personalausweis oder Fischereischein oder Sportfischerpass sind mitzuführen.